Running summarizing tools on a new article
Check the paper below, then start its synthesis.
Wie generative KI-Systeme Rechte nutzen
Philip Kübler
Abstract: In der Anwendung der aktuell diskutierten generativen KI-Systeme (ChatGPT, Midjourney etc.) werden nach schweizerischem Recht fremde Urheberrechte und verwandte Schutzrechte genutzt. Haben die Rechteinhaber oder ihre Rechteverwerter diesen Nutzungen nicht zugestimmt, so werden subjektive Rechte verletzt. Keine Hilfe bieten die Freiheit des Konsums und die Ausnahmen der Privatnutzung (Art. 19 URG) und der wissenschaftlichen Forschung (Art. 24d URG). Denn das Vervielfältigen und Bearbeiten durch die KI-Systeme geht über die gesetzlichen Zwecke hinaus. Was den Output generativer KI-Systeme betrifft (Texte, Bilder, Audios, Videos), so werden Rechte dann verletzt, wenn die konkrete Individualität eines Ursprungswerks erkennbar bleibt, das von Menschen geschaffen wurden. Das gleiche gilt aufgrund von Art. 2 Abs. 3bis URG, wenn eine fremde Fotografie ohne individuellen Charakter zugänglich gemacht wird. Mit dem Output können neue Rechte entstehen. Entweder trägt die anwendende Person oder die programmierende Person eine Individualität bei, die im Output erkennbar ist (geschütztes Werk gemäss Art. 2 URG), oder jemand lässt eine Audio- oder Videodateien entstehen (geschützte Ton- und Tonbildträger gemäss Art. 36 URG), woran möglicherweise auch eine Interpretin beteiligt sein kann, sofern namentlich ein Werk dargeboten wird (Art. 33 URG).